Abmahnung

Die Abmahnung stellt ein förmlich gestaltete Schreiben einer Person an eine andere Person dar, verbunden mit der Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist erfolgt dies durch die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Besonders im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und hier vorrangig im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht hat die Abmahnung besondere Bedeutung erlangt.

Im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes können regelmäßig mit der Abmahnung die überwiegenden Verstöße außergerichtlich erledigt werden.

Im Wettbewerbsrecht ist die Abmahnung sowie die mit ihr verbundenen Kosten in § 12 UWG geregelt.