OS-Plattform für Online-Streitbeilegung

Zum Jahresbeginn bescherrt uns der Gesetzgeber neue Informationspflichten, die zum 09.01.2016 in Kraft treten.

Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)

Die neue bürgerfreundliche OS-Plattform, die von der EU bereitgestellt wird, beruht auf der EU-Verordnung Nr. 524/2013, die die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (kurz: ODR-Verordnung) regelt.

Diese OS-Plattform beinhaltet eine interaktive Webseite als

  • zentrale Anlaufstelle
  • zur außergerichtlichen Beilegung
  • von Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften
  • für Verbraucher und Unternehmer.

Verbraucher und Unternehmer können so über diese Plattform einen Online-Beschwerdevorgang einleiten. Die OS-Plattform leitet diese Beschwerde an eigens dafür eingerichtete „Alternative Streitbeilegungsstellen“ (AS-Stellen) weiter. Damit soll Verbrauchern die Möglicheit von Beschwerden erleichtert werden, was durch ein bereitgehaltenes Online-Beschwerdeformular, das von den Verbrauchern in ihrer jeweiligen Sprache ausgefüllt werden kann, sicher gestellt werden soll.

Neue Informationspflicht für Online-Händler ab 09.01.2016 !

Künftig haben Online-Händler, die in der EU ihren Sitz haben und online Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge abschließen, somit einen Link zur OS-Plattform auf ihrer eigenen Internetseite bereitzustellen. Dieser Link sollte leicht zugänglich sein, ähnlich wie das Impressum oder andere verbraucherrechtliche Informationspflichten.

Online-Händler, die diese Informationspflicht ab dem Stichtag 09.01.2016 nicht erfüllen, gehen ggf. das Risiko einer Abmahnung ein.