Voraussichtliche Versanddauer unzulässig
OLG Bremen, Urteil vom 5.10.2012 - 2 U 49/12 Die Streitparteien waren Mitbewerber im Bereich Bar- und Partyartikel. Der Beklagte hatte auf der Marktplattform "Amazon" mit der Angabe "Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage" geworben. Der Kläger nahm den Beklagten daraufhin auf Unterlassung in Anspruch und bekam Recht. Das Gericht verdeutlichte zunächst, dass es sich auch bei [...]