Wettbewerbswidriges Lockangebot im Internethandel
Lockangebot im Online-Shop mit "Nur noch wenige Exemplare auf Lager" ist wettbewerbswidrig! OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2015 - 4 U 69/15 Ein Online-Händler hatte in seinem Online-Shop Elektrofahrräder mit dem Hinweis "nur noch wenige Exemplare auf Lager" sowie "Lieferzeit von 2-4 Tagen" beworben. Ein Mitbewerber hatte bei dem Online-Händler das beworbene Elektrorad bestellt. [...]