Panoramafreiheit für den AIDA Kussmund
Der AIDA-Kussmund unterliegt der Panoramafreiheit BGH, Urteil vom 27. 04.2017 - I ZR 247/15 - AIDA Kussmund Das prägnante Motiv der AIDA-Schiffsflotte, der Kussmund unterliegt der sog. Panoramafreiheit. Sie gestattet es z.B. Fotografen urheberrechtlich geschützte Werke, wie Gebäude, Brunnen, Denkmäler, Skulpturen o.ä. abzulichten, ohne die Einwilligung des Urhebers zuvor einzuholen. Diese Freiheit ist [...]