„Sofortüberweisung“ nicht zumutbar

24. Juni 2015|AGB-Recht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht|

Zur Zulässigkeit von kostenfreien Zahlungsmitteln beim Online-Kauf - Sofortüberweisung unzumutbar LG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.06.2015 - 2-06 O 458/14 Das Landgericht hat auf die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dem Reiseanbieter DB Vertriebs GmbH untersagt, das Zahlungsmittel "Sofortüberweisung" als einzige unentgeltliche Zahlungsoption anzubieten, da diese Zahlungsform nicht zumutbar sei. Grundsätzlich ist [...]