„Geschlossene Gesellschaft“ in Gaststätte

20. Januar 2015|Medienrecht, Urheberrecht|

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.01.2015 - 11 U 95/14 Die Klägerin nahm die Beklagte, die Betreiberin einer Gaststätte, wegen urheberrechtswidriger öffentlicher Aufführung einer Fußballsendung auf Schadensersatz, Auskunft und Erstattung von Anwaltskosten in Anspruch. Die Beklagte hatte während ihrer üblichen Öffnungszeiten einem Freundes- und Bekanntenkreis (Skat- und Dartclub) die Möglichkeit eingeräumt, Fußballspiele in ihrem [...]