Keine Hervorhebung der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung muss klar und verständlich sein - eine Hervorhebung ist nicht zwingend! BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 549/14 BGH, Urteil vom 23.02.2016 - XI ZR 101/15 Eine Sparkasse hatte in ihren Kreditverträgen für Verbraucherdarlehen die Informationen zum Widerrufsrecht in das verwendete Formular integriert dargestellt. Eine besondere Hervorhebung der Widerrufsinformationen fehlte. Eine [...]